Die Geschäftsordnung des Archan

Die nachfolgende Geschäftsordnung des ArchAN wurde von Mitgliedern des ArchAN-Sprecherrates, der Fachgruppe Archäologie in NHB und der
Geschäftsführung des NHB erarbeitet und von der Mitgliederversammlung am 22.11.2008 in Lohne verabschiedet.

Aufgrund der neuen Sprecherratsbesatzung wurden die Punkte unter §7 am 09.09.2011 in der Geschäftsstelle des NHB modifiziert.


Geschäftsordnung des Archäologischen Arbeitskreises Niedersachsen (ArchAN) im
NHB


Präambel
Der „Archäologische Arbeitskreis Niedersachsen im NHB“ (ArchAN im NHB) ist ein vom Niedersächsischen
Heimatbund (NHB) angebotenes Forum zur Förderung der Kooperation und Vernetzung ehrenamtlicher
archäologischer Arbeit in Niedersachsen.
Der ArchAN entwickelt sein Ziele, Positionen und Forderungen selbstständig in Kooperation mit der
Fachgruppe Archäologie des NHB, d.h. der NHB muss nicht in jedem Fall die Ansichten des ArchAN teilen.
Allerdings behält sich das Präsidium des NHB ein Vetorecht vor, wenn seines Erachtens bestimmte Ziele,
Positionen oder Forderungen des ArchAN der Satzung oder den übergeordneten Zielen des
Gesamtverbandes entgegenstehen.


§ 1
Name, Sitz, Einbindung
1. Der Arbeitskreis ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vereinen, Gruppen usw. archäologisch
Interessierter sowie ehrenamtliche Beauftragte der archäologischen Denkmalpflege in Niedersachsen.
Der Arbeitskreis trägt den Namen Archäologischer Arbeitskreis Niedersachsen (ArchAN) im NHB
2. Der Arbeitskreis ist ein Angebot des NHB und der Fachgruppe Archäologie angeschlossen.
ArchAN hat seinen Sitz unter dem Dach des Niedersächsischen Heimatbundes (NHB).
3. Ansprechpartner des ArchAN ist die FG Archäologie im NHB und die Geschäftsführung des NHB.


§ 2
Zweck, Ziele und Aufgaben

1. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich zum Ziel, ein Netzwerk und eine Dachorganisation für archäologisch
Interessierte zu sein. Darüber hinaus sollen die Interessen der ehrenamtlich Tätigen gebündelt werden.
2. ArchAN bietet für seine Mitglieder eine Kommunikationsplattform an und unterstützt die Fachgruppe
Archäologie bei der Erstellung von Seminaren und überregionalen Projekten.
3. ArchAN beteiligt sich an der „Roten Mappe“ des NHB.
4. ArchAN engagiert sich in der Jugend- und Bildungsarbeit.
5. ArchAn unterstützt die archäologische Denkmalpflege in Niedersachsen auf Grundlage der Europäischen
Konventionen und des Niedersächsichen Denkmalschutzgesetzes.
6. Die Tätigkeit des ArchAN ist nicht auf Gewinn gerichtet und politisch neutral.

 

§ 3
Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft wird formlos durch Anschreiben an den Sprecherrat oder die Geschäftsstelle des NHB
beantragt und in einer Mitgliederversammlung des ArchAN durch Wahl bestätigt. Grundsätzliche
Voraussetzung ist, dass die Gruppe ihren Sitz in Niedersachsen hat.
Bei bundesweit tätigen Vereinen/Gruppen oder solchen aus benachbarten Bundesländern entscheidet in
jedem Einzelfall die Mitgliederversammlung.
2. Es können auch nicht eingetragene Vereine, lose Zusammenschlüsse und Untergruppen größerer
Vereine/Arbeitsgemeinschaften Mitglied werden, sofern sie einen eindeutigen Ansprechpartner
benennen. Auch können Untergruppen von Mitgliedern eine separate Mitgliedschaft beantragen.
3. Wenn ein übergeordneter Verein/Arbeitsgemeinschaft und eine/mehrere seiner Unterguppen Mitglied im
ArchAN sind, so haben sie gemeinsam nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung, die in der Regel
vom übergeordneten Verein/Arbeitsgemeinschaft ausgeübt wird.
4. Die Verwaltung der Mitgliedschaften erfolgt durch die Geschäftsstelle des NHB.

 

§ 4
Ende der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied jederzeit durch schriftliche, formlose Mitteilung an die
Geschäftsstelle des NHB oder den Sprecherrat beendet werden.
2. Falls ein Mitglied in grober Weise gegen die gemeinsamen Interessen von ArchAN oder des NHB
verstößt, kann es auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit oder auf Beschluss
des NHB-Präsidiums ausgeschlossen werden.

 

§ 5
Organe
1. Die Organe der ArchAN sind
- die Mitgliederversammlung
- der Sprecherrat, bestehend aus 5 Personen

 

§ 6
Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung regelt die Angelegenheiten des ArchAN durch Beschlussfassung mit einfacher
Mehrheit.
2. Mitgliederversammlungen müssen nicht regelmäßig erfolgen, sollten aber zumindest einmal pro Jahr
stattfinden.
3. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe des Tagungsortes und der Tagesordnung.
4. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Untergruppen von Mitgliedern haben kein separates Stimmrecht (siehe §
3, Nr. 3).
5. Die ehrenamtlichen Beauftragten wählen eine Person aus ihren Reihen, die stimmberechtigt ist und eine
Stimme hat.

 

§ 7
Sprecherrat
1. Dem Sprecherrat obliegt die Leitung des ArchAN im Rahmen der Geschäftsordnung und nach Maßgabe
der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie der Fachgruppe Archäologie im NHB.
2. Der Sprecherrat setzt sich aus vier gewählten Einzelpersonen zusammen. Diese sollen möglichst aus
verschiedenen Regionen Niedersachsens und aus verschiedenen Vereinen/Gruppen stammen. Es wird
ein ausgeglichener Geschlechterproporz angestrebt. Personen, die die Archäologie als Beruf ausüben,
sind in der Regel für den Sprecherrat nicht zugelassen.
3. Der Sprecherrat wird für drei Jahre gewählt. Bei der Wahl reicht die einfache Mehrheit. Der Sprecherrat
bestimmt seinen/seine 1. Sprecher oder Sprecherin und dessen/deren Vertreter oder Vertreterin.
4. Die Fachgruppe Archäologie im NHB schlägt dem Präsidium des NHB vor, den 1. Sprecher/Sprecherin
des ArchAN und sein/ihre Vertreter/Vertreterin als Mitglied in die Fachgruppe Archäologie zu berufen.
Der Vorsitzende der Fachgruppe Archäologie, sein Vertreter und die Geschäftsführung des NHB werden
zu den Sitzungen des Sprecherrates des ArchAN eingeladen.
5. Die Mitglieder der Fachgruppe können an den Versammlungen von ArchAN teilnehmen.
Als Mitglied der Fachgruppe haben sie allerdings kein Stimmrecht. Dieses kann nur in der Eigenschaft
als Vertreter eines Mitgliedervereins/-gruppe ausgeübt werden.

 

§ 8
Beiträge
1. Es werden keine Beiträge erhoben, die Mitgliedschaft im ArchAN ist kostenlos.
Die Mitglieder des ArchAN haben die Möglichkeit, auch dem NHB beizutreten (siehe hierzu die Satzung
des NHB).

 

§ 9
Informationsplattformen
1. Der ArchAN präsentiert sich im Internet über den NHB.
2. Mitglieder und Interessierte werden in der Homepage über Mitgliederversammlungen,
Fortbildungsseminare, Beiträge zur Roten Mappe, regionale Treffen u.a. informiert. Die Homepage bietet
weiterhin eine Auflistung der Mitgliedsvereine/-gruppen und eine Sammlung von Links zu deren
Homepages.
3. Der Sprecherrat ist direkter Ansprechpartner für die Mitglieder.

 

Copyright: B. Rothmann, zuletzt geändert am 09.09.11

Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des ArchAN als PDF-Datei zum Download.
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